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Tagblatt
vom 4.9.2001, Mittelland - Leserbrief
Parkplatzvorlage
Trogen
In
den Abstimmungsunterlagen wird vom Referendumskomitee der Eindruck
erweckt, die Kantonsschule sei gegen das Parkierungskonzept und gegen
den von der Gemeinde beantragten Kredit. Diese Darstellung bedarf einer
Korrektur. Wenn hier von der Kantonsschule gesprochen wird, so ist damit
nur die Schulleitung gemeint. Der Einsatz der Schulleitung beschränkt
sich auf die eigenen Bedürfnisse. Richtig an der Darstellung des
Referendumskomitees ist, dass der Rektor im Namen der Schulleitung beim
Regierungsrat eine Beschwerde gegen das Signalisierungskonzept auf dem
Parkplatz Spitzacker eingereicht hat. Diese Beschwerde betrifft jedoch
das Parkierungskonzept der Gemeinde nicht. Zur Referendumsvorlage gibt
es keine Schulmeinung.
Zum Schluss ist noch festzuhalten, dass die Kantonsschule der
Baudirektion von Appenzell Ausserrhoden schon heute für zwanzig
Parkplätze auf dem Spitzacker 13 000 Franken Miete bezahlt, obwohl
diese Plätze jedermann zugänglich sind.
Dr.
Willi Eugster
Rektor
der Kantonsschule Trogen
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