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Tagblatt vom 14.9.2001, Mittelland - Leserbrief, Mitglied Referendumskommitee

Ein Nein ist das einzig Richtige

Parkplatzabstimmung Trogen

Parkplätze wühlen Emotionen auf. Das ist legitim und darf auch politisch so diskutiert werden. Dazu nur eine Bemerkung: Wenn den Gegnern der Vorlage vorgeworfen wird, sie «verhinderten die Zukunft des Dorfes Trogen und zerstörten das Gewerbe», dann nur so viel: Wenn alleine ein paar Parkplätze die «Zukunft» bedeuten und das Überleben der Dorfläden sichern würde, dann wäre wohl niemand dagegen.
Nun zu einigen Fakten: Ein Ja löse drei Probleme, behaupten die Gemeinde und die Befürworterinnen und Befürworter. Das stimmt nicht: Bei Zustimmung zum Kredit stehen der Gemeinde harte und sehr teure juristische Auseinandersetzungen mit Privateigentümern bevor, die jahrelang dauern können. Fazit: Nur ein Nein hilft, sofort Lösungen zu finden.
Fakt 2: Es bestehen bereits heute genügend Parkplätze. Im Edikt haben Kanton und Gemeinde verschwiegen, dass bei der Kantonsschule schon heute zusätzlich 25 Parkplätze zur Verfügung stehen. Diesen offensichtlichen Fehler, dieses «Verschweigen» oder «Vergessen» der Parkplätze hat selbst der Kantonsvertreter an der Orientierungsversammlung eingestanden. Fazit: Die Bewirtschaftung kann auch ohne neue Parkplätze eingeführt werden, der Dorfkern wird von Dauerparkierern befreit, mehr Parkplätze für das Gewerbe und die Touristen stehen ab sofort zur Verfügung.
Fakt 3: Die gesamte Berechnungsart der Parkplatzkosten, wie sie im Edikt dargestellt wird, ist falsch und unzulässig. Auch alt Regierungsrat Hansjakob Niederer hat an der Orientierungsversammlung klar aufgezeigt, dass die Gemeinde pro Parkplatz und Jahr rund 600 Franken zusätzlich zahlen müsste und nicht sechs Prozent Zins erhält. Diese Berechnung wird auch von der kantonsinternen Finanzaufsicht bestätigt. Fazit: Die Gemeinde kann es sich nicht leisten, die neu erstellten Parkplatz mit jährlich 600 Franken zu subventionieren.
Fakt 4: Ein Nein zum Kredit heisst Ja zu einer starken Gemeinde. Es geht nicht an, dass der Kanton der Gemeinde vorschreibt, was in Sachen «Parkplätze für Kantonsangestellte» zu tun ist. In einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit erfüllen beide Parteien zuerst ihre Verpflichtungen. Der Kanton erhielt 1993 den Spitzacker von der Gemeinde im günstigen Baurecht auch unter zwei Bedingungen: 1. Die Bewirtschaftung der Parkplätze wird rasch eingeführt.
2. Beim (wünschenswerten) Ausbau der Arbeitsplätze (Fünfeckhaus) ist der Kanton verpflichtet, wenn nötig auf eigene Kosten zusätzliche Parkplätze zu erstellen.
Ein Nein macht die Gemeinde Trogen stark, unterstreicht die Forderung nach sofortiger Bewirtschaftung, stellt die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Kanton auf eine gleichberechtigte Basis und erspart der Gemeinde ohne Nachteile über eine Viertel Million Franken. 

Pius Kessler
Unterbach 9, 9043 Trogen

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