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Tagblatt
vom 14.9.2001, Mittelland - Leserbrief, Mitglied
Referendumskommitee
Ein
Nein ist das einzig Richtige
Parkplatzabstimmung Trogen
Parkplätze wühlen Emotionen auf. Das
ist legitim und darf auch politisch so diskutiert werden. Dazu nur eine
Bemerkung: Wenn den Gegnern der Vorlage vorgeworfen wird, sie «verhinderten
die Zukunft des Dorfes Trogen und zerstörten das Gewerbe», dann nur so
viel: Wenn alleine ein paar Parkplätze die «Zukunft» bedeuten und das
Überleben der Dorfläden sichern würde, dann wäre wohl niemand
dagegen.
Nun zu einigen Fakten: Ein Ja löse drei Probleme, behaupten die
Gemeinde und die Befürworterinnen und Befürworter. Das stimmt nicht:
Bei Zustimmung zum Kredit stehen der Gemeinde harte und sehr teure
juristische Auseinandersetzungen mit Privateigentümern bevor, die
jahrelang dauern können. Fazit: Nur ein Nein hilft, sofort Lösungen zu
finden.
Fakt 2: Es bestehen bereits heute genügend Parkplätze. Im Edikt haben
Kanton und Gemeinde verschwiegen, dass bei der Kantonsschule schon heute
zusätzlich 25 Parkplätze zur Verfügung stehen. Diesen
offensichtlichen Fehler, dieses «Verschweigen» oder «Vergessen» der
Parkplätze hat selbst der Kantonsvertreter an der
Orientierungsversammlung eingestanden. Fazit: Die Bewirtschaftung kann
auch ohne neue Parkplätze eingeführt werden, der Dorfkern wird von
Dauerparkierern befreit, mehr Parkplätze für das Gewerbe und die
Touristen stehen ab sofort zur Verfügung.
Fakt 3: Die gesamte Berechnungsart der Parkplatzkosten, wie sie im Edikt
dargestellt wird, ist falsch und unzulässig. Auch alt Regierungsrat
Hansjakob Niederer hat an der Orientierungsversammlung klar aufgezeigt,
dass die Gemeinde pro Parkplatz und Jahr rund 600 Franken zusätzlich
zahlen müsste und nicht sechs Prozent Zins erhält. Diese Berechnung
wird auch von der kantonsinternen Finanzaufsicht bestätigt. Fazit: Die
Gemeinde kann es sich nicht leisten, die neu erstellten Parkplatz mit jährlich
600 Franken zu subventionieren.
Fakt 4: Ein Nein zum Kredit heisst Ja zu einer starken Gemeinde. Es geht
nicht an, dass der Kanton der Gemeinde vorschreibt, was in Sachen «Parkplätze
für Kantonsangestellte» zu tun ist. In einer partnerschaftlichen
Zusammenarbeit erfüllen beide Parteien zuerst ihre Verpflichtungen. Der
Kanton erhielt 1993 den Spitzacker von der Gemeinde im günstigen
Baurecht auch unter zwei Bedingungen: 1. Die Bewirtschaftung der Parkplätze
wird rasch eingeführt.
2. Beim (wünschenswerten) Ausbau der Arbeitsplätze (Fünfeckhaus) ist
der Kanton verpflichtet, wenn nötig auf eigene Kosten zusätzliche
Parkplätze zu erstellen.
Ein Nein macht die Gemeinde Trogen stark, unterstreicht die Forderung
nach sofortiger Bewirtschaftung, stellt die Zusammenarbeit zwischen
Gemeinde und Kanton auf eine gleichberechtigte Basis und erspart der
Gemeinde ohne Nachteile über eine Viertel Million Franken.
Pius Kessler
Unterbach 9, 9043 Trogen
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