|
Tagblatt
vom 20.9.2001, Mittelland - Leserbrief:
Hr. Reich vom Kanton will auch noch etwas sagen
Es besteht ein Parkplatzmanko
Entgegnung zu Leserbriefen zur Parkplatzabstimmung in Trogen
Eigentlich wollte ich mich zur Parkplatzabstimmung nicht äussern, da es sich in erster Linie um eine Angelegenheit der Gemeinde Trogen handelt, und ein erheblicher Teil des Kredites von 268000 Franken mit den für die gemeinsame Bewirtschaftung Kanton/Gemeinde vorgesehenen Parkplätzen nichts zu tun hat.
Wenn aber in Leserbriefen von Seiten des Referendumskomitees mit total falschen Fakten operiert wird und damit der Eindruck entsteht, seitens des Kantons habe man die Parkplätze in der Kantonsschule bewusst «verschwiegen» oder «vergessen», so bedarf es einer Reaktion. Auch an der öffentlichen Versammlung habe ich klar gesagt, dass wegen des bestehenden Nutzungsvertrages «Kanton/Kantonsschule» und wegen dem Abschluss der Neubauten (Mehrzweckgebäude) mit dem daraus folgenden neuen Parkplatzregime für das Kantonsschulareal die Kantonsschulparkplätze nicht in die gemeinsame Bewirtschaftung zwischen Kanton und Gemeinde einbezogen worden sind. Aber auch deshalb, weil die aus der Bewirtschaftung der Kantonsschulparkplätze erwirtschafteten Einnahmen direkt der Kantonsschule zugute kommen und nicht der gemeinsamen Bewirtschaftung Kanton/Gemeinde. Geht man aber vom heutigen Stand aus, so kann sehr wohl das Manko an Parkplätzen gegenüber dem gesamten Bedarf, auch ohne Einbezug der Kantonsschule, aufgezeigt werden. Gemäss Nutzungsvertrag hat die Kantonsschule Anrecht auf 50 Prozent der Plätze des Spitzackerparkplatzes (Tagesnutzung), sodass für die übrige Verwaltung (Sicherheitsdirektion, Justizdirektion etc.) nur noch 21 Plätze auf dem Spitzackerplatz zur Verfügung stehen. Insgesamt ergeben sich somit 59 Parkplätze, die ohne die neuen Parkplätze der Gemeinde (Hinderdorfstrasse und Schopfacker) bewirtschaftet werden können. Diesen 59 Plätzen steht ein Bedarf von 78 Berechtigungen für den Kanton (exkl. Kantonsschule) und elf Berechtigungen für die Gemeinde und Kantonalkirche gegenüber. Damit ist in Trogen klar und eindeutig ein Manko von 30 Plätzen ausgewiesen. Der ausgehandelte Kompromiss zwischen Gemeinde und Kanton hat demnach völlig zu Recht einen zusätzlichen Bedarf von 24 (neu zu erstellenden) Parkplätzen ergeben, was immer noch ein theoretisches Manko von 6 Plätzen bedeuten würde. Zu berücksichtigen ist auch noch die geplante öffentliche Bewirtschaftung auf dem Spitzackerparkplatz, wofür wir einen Bedarf von 8 bis 10 Plätzen vorgesehen haben. Und ebenso die 3 kantonseigenen Plätze beim Zeughaus, welche für die Kurzzeitparkierung zur Verfügung gestellt werden sollen. Von diesen 24 neuen Plätzen benötigen allein Gemeinde und Kantonalkirche 11 Plätze, und die restlichen 13 Plätze heben sich auf mit den Plätzen, die der Kanton für die öffentliche Bewirtschaftung (Spitzacker und Zeughaus) zur Verfügung stellen soll. Diese von der Gemeinde Trogen zu erstellenden Plätze für die gemeinsame Bewirtschaftung Kanton/Gemeinde kosten nicht 268 000 Franken, wie behauptet wird, sondern lediglich rund 145 000 Franken. bzw. rund 6000 Franken pro Platz. Diese Kosten sind als äusserst günstig zu bezeichnen, und daraus ergibt sich eine Bruttorendite von sechs Prozent, da die Gemeinde mit 26 Prozent an allen Einnahmen (auch von den 59 bereits bestehenden Plätzen des Kantons) beteiligt wird. Im Vergleich sind bei Neubauten im Hochbau heute nur selten Bruttorenditen von über fünf Prozent überhaupt möglich. So gesehen ist die Erstellung der 24 Plätze mit sechs Prozent Rendite keine ausserordentliche Leistung für die gemeinsame Bewirtschaftung. Es ist zu hoffen, dass das Abstimmungsergebnis nicht aufgrund von falschen Fakten und fehlerhaftem Zahlenmaterial zustande kommt. Thomas Reich
Chef Liegenschaften, Kantonales Hochbauamt AR
Zurück zur
Referendums-Übersicht
|