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Tagblatt vom 21.5.2001, Mittelland

Abstimmung im September

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Trogen

Das Referendum über den Parkplatzkredit ist gültig zu Stande gekommen. Die Abstimmung wird im September durchgeführt. Die Schulkommission hat drei neue Lehrkräfte gewählt.

Trogen. Das Referendum gegen den beantragten Kredit von 268 000 Franken für den Bau von Parkplätzen und die damit verbundenen Signalisationen ist zu Stande gekommen. Der Gemeinderat hat die Abstimmung über die Kreditvorlage auf den 23. September angesetzt, unabhängig davon, ob dann auch eidgenössische oder kantonale Vorlagen zur Abstimmung gelangen. Die hängigen Einsprache- und Beschwerdeverfahren sollen solange sistiert werden.

Das Referendumsbegehren haben 151 Stimmberechtigte unterzeichnet. Die verlangte Unterschriftenzahl wurde damit klar übertroffen. Das Begehren erfüllt auch die übrigen gesetzlichen Formvorschriften. Das Referendum ist somit gültig zu Stande gekommen. Mit dem 23. September hat der Gemeinderat den nächstmöglichen ordentlichen Abstimmungstermin gewählt. Gegen die gleichzeitig veröffentlichten Bauvorhaben und die mit der neuen Parkplatzregelung verbundene Neusignalisation sind bei der Baubewilligungskommission bzw. beim Regierungsrat verschiedene Einsprachen und Beschwerden eingereicht worden. Diese Verfahren sollen solange sistiert werden, bis das Abstimmungsergebnis feststeht. Im Falle der definitiven Krediterteilung können die Verfahren anschliessend von den zuständigen Behörden weiterbearbeitet werden. Andernfalls würden sie hinfällig.

Nicht im Alleingang

Tschösi Olibet, Präsident der SP Trogen, erklärte sich gegenüber der Appenzeller Zeitung mit dem Vorgehen des Gemeinderates einverstanden. Die Sistierung der Einsprachen und Beschwerden bis zum Urnengang bezeichnete er als sinnvoll. Allerdings legt er Wert darauf, dass die Abstimmung nicht im Alleingang stattfindet, also ohne kantonale oder eidgenössische Vorlagen. Erstens sei keine Eile geboten, und zweitens solle das Referendumskomitee nicht dem Vorwurf ausgesetzt sein, wegen des Urnengangs unnötige Kosten zu verursachen. (apz/gr)

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