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Trogen in the Appenzeller Alps

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eMail von Bruno Reich, Chef Liegenschaften Baudirektion AR, Kantonsvertreter, "Parkplatzverwalter"
- Die Gemeinde hat die Stellungnahme des Referendumskomitees für das Edikt offenbar dem Kanton vorgelegt:
-
Hr. Reich sagt, was die Gemeinde zu akzeptieren hat
- Hr. Reich sagt, wieviele Parkplätze die Gemeinde dem Kanton zur Verfügung stellen muss
- Hr. Reich droht, dass nicht bewirtschaftet wird, wenn die Gemeinde die 20 PP nicht zur Verfügung stellt. 

eMail vom 9. August im Original:
Delivered-To: mia@mia.ch 
From: Reich Thomas <Thomas.Reich@hba.ar.ch> 
To: "'mia@mia.ch'" <mia@mia.ch> 
Cc: "'bruno.eigenmann@trogen.ar.ch'" <bruno.eigenmann@trogen.ar.ch>, 
"Rutz, Annelies" <Annelies.Rutz@trogen.ar.ch>, 
"Lenz, Rolf" 
<Rolf.Lenz@trogen.ar.ch> 
Subject: Ihre Argumentation gegen den Parkplatz-Kredit 
Date: Thu, 9 Aug 2001 15:08:44 +0200 
X-Mailer: Internet Mail Service (5.5.2650.21) 

Sehr geehrter Herr Kessler 
Ich habe ihre Argumentation (insbesondere Hauptgrund 1) mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Erstaunt bin ich deshalb, weil die Zahlen (Anzahl Parkplätze, Anzahl Angestellte etc) die ich ihnen angegeben habe, praktisch ausnahmslos falsch wiedergegeben sind - oder nicht richtig interpretiert wurden.

Zu den Zahlen im Einzelnen: 
Der Kanton allein verfügt in Trogen über total 102 Parkplätze (inkl. Kantonsschule) die bewirtschaftet werden können. Dieser Anzahl Plätze stehen insgesamt 222 Angestellte (inkl. Kantonsschule) gegenüber. Der ermittelte Bedarf an Parkierungsberechtigungen ergibt für die Verwaltung (inkl. Polizei u. wöchentl. Gerichte) 96 Berechtigungen und für die Kantonsschule 55 Berechtigungen, sodass ins-gesamt für den Kanton 151 Berechtigungen anbegehrt werden. Werden in die Bewirtschaftung noch die Gemeindeverwaltung und die Kantonalkirche einbezogen so entsteht nochmals ein Bedarf von 11 Berechtigungen. 

Im weiteren ist zu Berücksichtigen, dass der Parkplatz "Spitzacker" auch während des Tages der Oeffentlichkeit (Besucher und Schüler der Kantonsschule, Tagestouristen etc.) im beschränkten Masse zur Verfügung stehen sollte. Deshalb ist die Bewirtschaftung des PP "Spitzacker" so auszulegen, dass mind. 10% der Plätze nicht durch Fahrzeuge belegt werden, welche in die Bewirtschaftung Kanton/Gemeinde einbezogen sind. Es ist deshalb beim PP "Spittzacker" zusätzlich eine Bewirtschaftung für die Oeffentlichkeit (Ticketbezug mit Bargeld) vorgesehen.

Für die Einführung der Bewirtschaftung sind gewisse Voraussetzungen unabdingbar: 
Der Kanton kann die Bewirtschaftung nur zusammen mit der Gemeinde einführen. Bis heute konnte dies nicht geschehen, weil die elementaren Voraussetzungen wie Parkplatzreglement (rechtlich notwenige Grundlage) sowie die flankierenden Massnahmen seitens der Gemeinde (Blaue Zone, bzw. Beschränkung auf Kurzzeitparkierung) noch nicht oder teilweise nicht gegeben waren. Wird dies nicht gemacht, wird die Bewirtschaftung der Verwaltungsplätze umgangen, d.h. die Angestellten stellen ihre Fahrzeuge auf "Gratis-plätze" der Gemeinde. Sicher ist ihnen deshalb verständlich, wieso bis heute der PP Spitzacker nicht bewirtschaftet wurde.


Die Einführung der Bewirtschaftung (Kanton/Gemeide) werden wir daher nur beantragen, wenn
die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind -, 
und insgesamt für die 162 anbegehrten Berechtigungen (inkl. Gemeindeverwaltung/Kantonalkirche u. wöchentl. Gerichte u. KS)
mindestens 122 Plätze in die Bewirtschaftung einbezogen werden können.

Eine Bewirtschaftung bei der wir zum Vorneherein sehen, dass das Verhältnis " Plätze zu Berechtigungen" in einem Missverhältnis steht, werden wir nicht befürworten.(Aus Erfahrung gelernt - in Herisau haben wir die Bewirtschaftung im selben Prinzip schon eingeführt !!!). 

Um 122 Plätze zu erreichen, sind wir auf 20 Plätze von Seiten der Gemeinde Trogen angewiesen. 

Zum Hauptgrund 4: Die Parkgebühren richten sich nach der Verordnung über das Parkieren auf Staatsarealen (bGS 731.113). Wir sind also nicht frei in der Gestaltung der Parkgebühren - und zu beachten ist auch, dass die Plätze nach unserem Bewirtschaftungs-system nicht reserviert sind, dass allenfalls die Plätze bereits besetzt sind - und kein absoluter Anspruch auf einen Platz besteht aber auch, dass die Plätze lediglich etwa 81/2 Std. pro Tag in Anspruch genommen werden.

Es gibt in Trogen keine privaten Vermieter die Parkplätze teuerer vermieten als die Ansätze nach der vorgenannten Verordnung (im Verhältnisvergleich). Ich bitte sie, die genannte Verordnung bei der Kantonskanzlei zu bestellen - und sich die Gebühren im Detail anzusehen.

Ich bin überzeugt, dass sie so fair sind - und nun die richtigen Zahlen und Fakten in ihre Argumentation einbauen. Es wäre doch sicherauch nicht in ihrem Sinn, wenn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Trogen augrund von falschen Zahlen und Fakten einen Entscheid fällen müssten.

Mit freundlichen Grüssen 
Thomas Reich 
Chef Liegenschaftenabteilung 
Kasernenstrasse 17 A 
9102 Herisau 
Tel. 071 353 65 81 
Fax. 071 353 65 66 
< mailto: Thomas.Reich@hba.ar.ch  > 

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