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Beitrag vom 07.9.2001,
Öffentliche Versammlung, Hansjakob Niederer, Alt-Regierungsrat (FDP)
Meine Meinung zur Parkplatzvorlage
Die Umnutzung von Grünflächen
in Autoabstellplätze und die im Signalisationsplan vorgesehene
Beschilderung der Parkplätze, dürften für unser Ortsbild von
nationaler Bedeutung nicht überaus förderlich sein. Nebst diesen
Vorbehalten ist für mich die vorgesehene Finanzierungs - Lösung der
Grund, um gegen die Parkplatzvorlage Stellung zu nehmen.
Baukosten
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24 Parkplätze
im Hinterdorf und Schopfacker
Anteil an Projektierungs- und Signalisationskosten
Baukosten pro Parkplatz
zuzüglich Landanteil 15-38 m2 |
6430.- Fr.
1570.- Fr. |
132'000.-
Fr.
22'400.- Fr.
154'400.- Fr.
8'000.- Fr. |
Jährliche Folgekosten pro Platz
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4 ½ %
Verzinsung der Baukosten
5 % Amortisationskosten
Reinigung, Unterhalt und Schneebruch |
360.-
Fr.
400.- Fr.
ca. 140.- Fr.
Total: 900.- Fr. |
Der Betreuer der
Kantonsinternen Finanzaufsicht stimmt den vorerwähnten Kostenansätzen
zu und betrachtet sie als gängige Praxis der öffentlichen Gemeinwesen.
Er regt an, die zu berechnenden Zinsen in zeitlichen Abständen der noch
bestehenden Verschuldung anzupassen.
Nach den Angaben im Edikt an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger,
wird für die Benutzung eines zugewiesenen Parkplatzes eine jährliche
Gebühr von Fr. 240.- erhoben.
Es wird erwähnt, dass der Ansatz gleich sei, wie er in Herisau von den
kantonalen Angestellten zu leisten sei. Dies mag für einen Teil der Plätze
zutreffen, aber mit dem grossen Unterschied, dass der Kanton in Herisau
eigene Parkplätze hat. Das Defizit aus der Gebührenerhebung übernimmt
als der Arbeitgeber, nicht die Gemeinde.$
Wenn im Edikt festgestellt wird,
dass die Erträge den Aufwand zu 6 413 verzinse, so stellt man fest,
dass mit einer Mischrechnung versucht wird, das finanzielle Loch etwas
aufzufüllen.
In der Kostenberechnung auf Seite 15 werden alle Erträge vermischt. Als
Gebührenertag wird ein Betrag von Fr. 4500.- angenommen, die auf
anderen, bereits bestehenden Parkplätzen erhoben werden. Ss wäre auch
gut zu wissen, von wem der Erlös aus Bussen, im Betrag von Fr. 23'000.-
erwartet wird.
Sind es am Ende wir Trogener, die im wesentlichen zur Kassa
gezogen werden?
Eine saubere Ausscheidung der Finanzierung ist nur möglich, wenn eine
sachbezogene Einzelrechnung erstellt wird.
Hansjakob Niederer, Bach 347, Trogen
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