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Beitrag vom 07.9.2001, Öffentliche Versammlung, Hansjakob Niederer, Alt-Regierungsrat (FDP)

Meine Meinung zur Parkplatzvorlage

Die Umnutzung von Grünflächen in Autoabstellplätze und die im Signalisationsplan vorgesehene Beschilderung der Parkplätze, dürften für unser Ortsbild von nationaler Bedeutung nicht überaus förderlich sein. Nebst diesen Vorbehalten ist für mich die vorgesehene Finanzierungs - Lösung der Grund, um gegen die Parkplatzvorlage Stellung zu nehmen.

Baukosten

24 Parkplätze im Hinterdorf und Schopfacker
Anteil an Projektierungs- und Signalisationskosten



Baukosten pro Parkplatz
zuzüglich Landanteil 15-38 m2

 



6430.- Fr.
1570.- Fr.

132'000.- Fr.
  22'400.- Fr.
154'400.- Fr.

 
8'000.- Fr.

 
Jährliche Folgekosten pro Platz

4 ½ % Verzinsung der Baukosten
5 %     Amortisationskosten
Reinigung, Unterhalt und Schneebruch

360.- Fr.
400.- Fr.
ca. 140.- Fr.

Total: 900.- Fr.

Der Betreuer der Kantonsinternen Finanzaufsicht stimmt den vorerwähnten Kostenansätzen zu und betrachtet sie als gängige Praxis der öffentlichen Gemeinwesen. Er regt an, die zu berechnenden Zinsen in zeitlichen Abständen der noch bestehenden Verschuldung anzupassen.
Nach den Angaben im Edikt an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, wird für die Benutzung eines zugewiesenen Parkplatzes eine jährliche Gebühr von Fr. 240.- erhoben.
Es wird erwähnt, dass der Ansatz gleich sei, wie er in Herisau von den kantonalen Angestellten zu leisten sei. Dies mag für einen Teil der Plätze zutreffen, aber mit dem grossen Unterschied, dass der Kanton in Herisau eigene Parkplätze hat. Das Defizit aus der Gebührenerhebung übernimmt als der Arbeitgeber, nicht die Gemeinde.$
Wenn im Edikt festgestellt wird, dass die Erträge den Aufwand zu 6 413 verzinse, so stellt man fest, dass mit einer Mischrechnung versucht wird, das finanzielle Loch etwas aufzufüllen.
In der Kostenberechnung auf Seite 15 werden alle Erträge vermischt. Als Gebührenertag wird ein Betrag von Fr. 4500.- angenommen, die auf anderen, bereits bestehenden Parkplätzen erhoben werden. Ss wäre auch gut zu wissen, von wem der Erlös aus Bussen, im Betrag von Fr. 23'000.- erwartet wird.
Sind es am Ende wir Trogener, die im wesentlichen zur Kassa  gezogen werden?
Eine saubere Ausscheidung der Finanzierung ist nur möglich, wenn eine sachbezogene Einzelrechnung erstellt wird.

Hansjakob Niederer, Bach 347, Trogen

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